Culpa Inkasso informiert über EU-Beschluss zur Schuldeneintreibung im Ausland

Veröffentlicht am 06. November 2014 | Keine Kommentare

EU-Beschluss zur Schuldeneintreibung im Ausland

EU-Beschluss zur Schuldeneintreibung im Ausland

Stuttgart, November 2014. Dank neuer EU-Regelung können Unternehmen ihre Schulden im Ausland demnächst leichter eintreiben. Culpa Inkasso berichtet.

Nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU bereitet es Unternehmen Probleme, in anderen Ländern ausstehende Zahlungen einzutreiben. Die EU beziffert die Zahl auf rund eine Million Unternehmen. Zeit zu Handeln – vor allem auch in Anbetracht der Tatsache, dass immer mehr Geschäfte auf internationaler Ebene getätigt werden. Culpa Inkasso begrüßt deshalb die Schritte, die die EU dieses Jahr zur Lösung des Problems vorgenommen hat.

Nach einer Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament haben die zuständigen EU-Minister im Mai dieses Jahres den Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung angenommen. Gläubiger erhalten damit die Möglichkeit, den geschuldeten Betrag auf einem Schuldnerkonto zu sperren. Durch diesen Schritt soll vermieden werden, dass Schuldner Geld von ihrem Konto abheben und beiseiteschaffen, bevor eine gerichtliche Entscheidung gefällt wurde.

EU-Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

Der europäische Beschluss, der in allen EU-Ländern mit Ausnahme von Dänemark und Großbritannien gilt, zollt der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung Aufmerksamkeit. Aber nicht nur in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es gerade für kleine Unternehmen von großer Wichtigkeit, ausstehende Forderungen zeitnah einzutreiben. Die Culpa Inkasso GmbH weiß nicht zuletzt aus eigener Erfahrung, dass kleine und mittelständische Unternehmen der wichtigste Eckpfeiler einer funktionierenden Wirtschaft sind. Gerade deshalb begrüßt der Stuttgarter Inkassodienstleister die neuen Regelungen als wichtigen Schritt zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Forderungseintreibung innerhalb der gesamteuropäischen Ökonomie.

Die in diesem Jahr beschlossene Verordnung tritt am 18. Januar 2017 in Kraft. Culpa Inkasso befürwortet die Regelung als wichtigen Schritt hin zu einer Erleichterung grenzüberschreitender Forderungseintreibung.

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